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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.   Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, welche ASP Partner AG für ihre Kunden anbietet. Die Auftragsbestätigung und diese AGB bilden die Vertragsgrundlagen für die Erbringung von Leistungen der ASP Partner AG gegenüber dem Kunden. Die Auftragsbestätigung kann ein gegengezeichnetes Angebot, eine Auftragsbestätigung oder ein Beratervertrag sein, nachfolgend wird dafür einheitlich der Begriff «Auftragsbestätigung» verwendet Die Parteien können in der Auftragsbestätigung von diesen AGB abweichende Regelungen treffen.

2.   Grundlagen der Geschäftsbeziehungen

Vertragsgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung im Einzelfall vereinbarten und von der ASP Partner AG auszuführenden Tätigkeiten. Die ASP Partner AG kann keine Gewährleistung oder Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Ereignisse oder Folgen gewähren, auch wenn er dem Kunden beratend zur Seite steht. Aus diesem Grunde kann der ASP Partner AG ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine verbindlichen Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen hinsichtlich des Eintritts von bestimmten Ergebnissen abgeben.

Soweit Terminangaben nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart sind, gelten sie als allgemeine Zielvorgabe.

Gutachten, Stellungnahmen, Präsentationen und dergleichen sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung verbindlich. Zwischenberichte und vorläufige Arbeitsergebnisse, deren Entwurfscharakter ausdrücklich festgehalten wird oder sich aus den Umständen ergibt, können vom endgültigen Ergebnis erheblich abweichen und sind daher nicht verbindlich.

Die ASP Partner AG kann sich zur Leistungserbringung geeigneter Dritter bedienen; diese unterliegen ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht gemäss Ziffer 6.

3.   Mitwirkung des Kunden

Alle zur ordnungsgemässen Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen sind vom Kunden unaufgefordert und rechtzeitig der ASP Partner AG zu übermitteln. Die ASP Partner AG darf davon ausgehen, dass gelieferte Unterlagen und Informationen richtig und vollständig sind.

Überlassene Unterlagen und Informationen werden von der ASP Partner AG nicht auf ihre Richtigkeit und Gesetzmässigkeit geprüft. 

4.   Digitaler Informationsaustausch

Die Parteien können für die Abwicklung Ihrer Dienstleistungen und für die Kommunikation elektronische Lösungen (E-Mail, Kommunikationsplattform, Cloud-Dienste und Ähnliches) einsetzen. Bei der elektronischen Übermittlung und Speicherung können Daten abgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat daher in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung, Entgegennahme und Speicherung sowie zur Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen. Für allfällige Schäden übernimmt die ASP Partner AG keine Haftung.

Die ASP Partner AG trifft angemessene Vorkehrungen um sicherzustellen, dass sich ihre Datenverarbeitungssysteme und die Kundendaten in der Schweiz oder einem sicheren Drittstaat befinden, und dass die Daten angemessen gegen Verlust und Diebstahl abgesichert sind. Der ASP Partner AG ist es freigestellt, entsprechende Dienste bei professionellen Drittanbietern zu beziehen.

Übermittelt die ASP Partner AG im Namen des Kunden Daten über elektronische Portale oder in ähnlicher Weise an Drittparteien oder Behörden, so bleibt der Kunde für den Inhalt dieser Daten verantwortlich.

Bei diesen Anwendungen steht die ASP Partner AG für eine sorgfältige Erfüllung ihrer Verpflichtungen sowie die Einhaltung der schweizerischen gesetzlichen Vorgaben ein. Sie kann aber keine Verantwortung für den absoluten Schutz der Daten und Datenübermittlung übernehmen.

5.   Schutz- und Nutzungsrechte

Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an allen durch die ASP Partner AG erstellten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Knowhow verbleiben bei derselben. Die ASP Partner AG räumt dem Kunden jeweils ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch an den ihm überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen einschliesslich des jeweils dazugehörigen Knowhows ein.

Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen derselben sowie einzelner fachlicher Aussagen durch den Kunden an Dritte ist nur mit vorgängiger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der ASP Partner AG zulässig oder wenn sich das Recht zur Weitergabe aus den Umständen ergibt.

Der Kunde darf die ihm von der ASP Partner AG überlassenen Unterlagen, insbesondere die verbindliche Berichterstattung, nur im unveränderten Zustand verwenden oder, falls er dazu ermächtigt ist, weitergeben. Gleiches gilt für Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse, soweit deren Zweck nicht in einer weiteren Bearbeitung durch den Kunden besteht.

Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist nur bei gegenseitigem Einverständnis beider Parteien gestattet.

6.   Verschwiegenheit

Die ASP Partner AG ist verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen, von der sie im Rahmen der Kundenbeziehung Kenntnis erhält, Stillschweigen zu bewahren.

Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen bei Vorliegen einer Ermächtigung des Kunden zur notwendigen Wahrung berechtigter Interessen der ASP Partner AG, soweit die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen, sowie auf gerichtliche oder behördliche Verfügung hin. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Diese Verpflichtung hindert die ASP Partner AG nicht an der Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden.

7.   Honorar, Auslagen und Zahlungsbedingungen

Das Honorar wird in der Auftragsbestätigung festgelegt. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, basiert das Honorar auf den anwendbaren Stundensätzen der ASP Partner AG und dem effektiven Zeitaufwand. Angebot mit Kostenschätzungen beruhen auf der Einschätzung der künftig im Rahmen der Aufgabe notwendigerweise anfallenden Arbeiten und setzen die Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden voraus. Ausgangspunkt solcher Schätzungen stellen die vom Kunden angegebenen Daten dar. Demzufolge sind solche Angebote, sofern nicht explizit als Kostendach zugesichert, für die definitive Berechnung des Honorars nicht verbindlich. Angebote und anderweitige Angaben von Honoraren oder Auslagen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

Erforderliche oder vom Kunden gewünschte, nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes führen zu einer angemessenen Anpassung des Honorars. Die ASP Partner AG kann angemessene Vorschüsse auf Honorare oder Auslagen verlangen sowie Zwischenrechnungen für erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. Sie kann die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Begleichung der geltend gemachten Beträge abhängig machen.

Die Rechnungen der ASP Partner AG sind nach Ablauf der Zahlungsfrist zur Zahlung fällig.

8.   Haftung

Die ASP Partner AG steht für eine sorgfältige Auftragserfüllung ein.

Sie haftet für Schäden aus ihren Dienstleistungen im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Rahmen, namentlich bei rechtswidriger Absicht oder Grobfahrlässigkeit. Für die fahrlässige Verletzung ihrer Verpflichtung ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf maximal die Höhe des Honorars für den betroffenen Auftrag respektive des Jahreshonorars bei wiederkehrenden Aufträgen beschränkt.

Ist das Verhalten des Kunden mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, so ist die ASP Partner AG von einer Haftung befreit. Als mitverantwortliches Verhalten gelten insbesondere unvollständige, widersprüchliche oder verspätete Informationen und Unterlagen sowie nicht weitergegebene Informationen oder Unterlagen.

9.   Gewährleistung der ASP Partner AG

Wurde die Herstellung eines Werkes im Sinn von Art. 363 OR vereinbart, so hat der Kunde Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel durch die ASP Partner AG. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt die Haftungsbeschränkung gemäss Ziffer 8.

10. Auflösung des Vertrages und deren Folgen

Der Vertrag kann beidseits jederzeit schriftlich und mit unmittelbarer Wirkung oder auf den Ablauf eines bestimmten Datums ordentlich gekündigt werden. Die Details werden in der Auftragsbestätigung vereinbart.

Im Falle einer Kündigung sind durch den Kunden entweder die vereinbarte Pauschale oder die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen zu vergüten. Die erbrachten Leistungen sind auf der Grundlage des effektiven Zeitaufwandes und der jeweils geltenden Honorarsätze zuzüglich der angefallenen Auslagen zu bezahlen.

11. Unterlagen und Daten

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt die ASP Partner AG dem Kunden dessen Unterlagen und Daten in zu vereinbarender Form zur Verfügung. Die entsprechenden Leistungen der ASP Partner AG sind kostenpflichtig. Sie ist zwecks Dokumentation ihrer erbrachten Leistungen berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien von Unterlagen und Daten des Kunden zu behalten.

Der Kunde ist für die Aufbewahrung der Unterlagen und Daten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Die ASP Partner AG stellt sicher, dass sie ihre Unterlagen und Daten während zehn Jahren aufbewahrt.

12. Allgemeines

Diese AGB können von der ASP Partner AG jederzeit angepasst werden. Sofern der Kunde die neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach Mitteilung ablehnt, gelten sie als genehmigt.

Die Auftragsbestätigung sowie diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. 

Für sämtliche sich daraus ergebenden Streitigkeiten vereinbaren die Parteien als ausschliesslichen Gerichtsstand den Sitz der ASP Partner AG.

Erfüllungsort ist der Sitz der ASP Partner AG.

ASP Partner AG

Lenzburg, 24. Januar 2020